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17.02.2022
Regierungsrat passt kantonale Covid-Massnahmen an
Mit sofortiger Wirkung ist die Masken- und Testpflicht an öffentlichen und privaten Schulen aufgehoben. Die Einschränkungen der Besuchsrechte in Gesundheitsinstitutionen entfallen ebenso. Bis zum 31. März 2022 bestehen bleiben die Testpflicht für Mitarbeitende und die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher sowie für Mitarbeitende der Gesundheitsinstitutionen. Der Regierungsrat hat heute Morgen die entsprechende Verordnung beschlossen. Medienmitteilung
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