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29.03.2022

Masken- und Testpflicht in Einrichtungen mit gefährdeten Personen bleibt vorerst bestehen

Im Kanton Basel-Landschaft bleibt die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske für Mitarbeitende und Besuchende in Spitälern, Kliniken, Alters- und Pflegeheime sowie Heimen, Tages- und Werkstätten der Behindertenhilfe vorerst bestehen, ebenso die Pflicht zur Teilnahme am «Breiten Testen Baselland» für Mitarbeitende von Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie von Einrichtungen der Behindertenhilfe. Medienmitteilung



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