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08.09.2021
Coronavirus: Bundesrat dehnt Zertifikatspflicht aus und startet Konsultation zu neuen Einreisebestimmungen
Bern, 08.09.2021 - Ab Montag, 13. September 2021, gilt im Innern von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen in Innenräumen eine Zertifikatspflicht. Das Zertifikat darf auch von Arbeitgebern im Rahmen von Schutzmassnahmen genutzt werden. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 8. September entschieden. Damit reagiert er auf die anhaltend angespannte Lage in den Spitälern. Die Massnahme ist bis am 24. Januar 2022 befristet. Der Bundesrat hat zudem zwei Vorlagen in Konsultation geschickt: zur Einreise von nicht-genesenen und nicht-geimpften Personen sowie zum Zugang zum Schweizer Covid-Zertifikat für Personen, die im Ausland geimpft wurden. Medienmitteilung
Infographik.pdfFAQ Ausweitung Zertifikatspflicht.pdf
FAQ Prüfung der Covid-Zertifikate.pdf
Covid-19 Verordnung besondere Lage.pdf
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