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Newsticker Coronavirus
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17.11.2020
Änderung der Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie
Paragraf 5 der kantonalen Covid-19-Verordnung wird so angepasst, dass ein Verkauf von Waren zum Mitnehmen am Morgen zwischen 05.00 Uhr und 06.00 Uhr möglich ist. Die neue Regelung gilt ab sofort. Unabhängig davon müssen Restaurations-, Bar- und Clubbetriebe von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr weiterhin geschlossen bleiben. Eine Konsumation vor Ort bleibt somit weiterhin verboten.
Teilrevision-VO-Massnahmen-Covid-19-Anpassung-§5_B2.pdfZurück zur Übersicht